Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahren vor den Sozialgerichten. Es legt fest, wie Klagen und Streitigkeiten im Sozialrecht – etwa zu Renten, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe – geführt werden. Das SGG bestimmt die Zuständigkeiten der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und des Bundessozialgerichts sowie Verfahrensabläufe, Fristen und Rechtsmittelmöglichkeiten. Ziel des Gesetzes ist es, sozialrechtliche Ansprüche effizient und gerecht zu klären.