Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG Bln) Rechtsstand: 22. März 2021 Inhalt: Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt - Vorschriften über den Gebrauch der Schußwaffen Dritter Abschnitt - Vorschriften über den Gebrauch von Hiebwaffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt Vierter Abschnitt - Zwangsuntersuchung, Zwangsbehandlung und Zwangsernährung Fünfter Abschnitt - Schlussvorschriften