
Als Brandschutzbeauftragter und/oder Brandschutzhelfer unterstützen Sie gemäß DGUV Information 205-003 Unternehmen in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutz, des abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Zu Ihren Aufgaben gehören u. a. die regelmäßige Kontrolle der Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzschulung und Brandschutzunterweisung der Mitarbeitenden sowie die konkrete Vorbereitung auf den Ernstfall. Mit Begehungsprotokollen und Prüfberichten müssen Sie all das ordentlich dokumentieren. Mit den Vorlagen aus der Brandschutz-Mappe gelingt Ihnen das effizient und rechtssicher.