
Vor rund fünfhundert Jahren entstanden die ersten sogenannten Landrechtsreformationen: Landrechte einer neuen Art, die sich von ihren mittelalterlichen Vorgängern vor allem dadurch unterschieden, dass sie auf die Rezeption des römischen Rechts reagierten. Sie waren zumeist von gelehrten Juristen verfasst und systematischer als die älteren Texte. Typischerweise enthalten sie ein breites Regelungsspektrum – neben Zivil- und Strafrecht samt Prozess häufig auch Fragen der „guten Policey“. Der aufblühende Buchdruck ermöglichte die Verbreitung in aufwändigen Ausgaben. Obgleich sich die Wissenschaft seit längerem vielfältig mit Landrechtsreformationen befasst hat, ist der Forschungsbegriff bis heute nicht scharf umrissen. Eine klare Beschreibung der speziellen Merkmale der Landrechtsreformationen stand bis dato aus. Der interdisziplinär ausgerichtete Band will diese Lücke schließen und zugleich einige der wichtigsten Landrechtsreformationen vorstellen. Insoweit steht er dem Vorgängerband ‚Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen‘ zur Seite.