
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in Deutschland den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung. Sie basiert auf dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und setzt EU-Richtlinien zum Strahlenschutz um. Ziel der StrlSchV ist es, die Strahlenbelastung zu minimieren, Gesundheitsrisiken zu reduzieren und eine sichere Nutzung radioaktiver Stoffe und Strahlung zu gewährleisten.