
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes auf die Entscheidungsfindung des Betriebsrats. Ausgangspunkt sind die durch das Gesetz eingeführte dauerhafte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen (§§ 30, 33, 34 BetrVG) sowie die Neuregelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit (§ 79a BetrVG). Analysiert wird, inwiefern virtuelle Sitzungsformate die Willensbildung im Betriebsrat verändern und welche Bedeutung datenschutzrechtliche Vorgaben für die Unabhängigkeit des Gremiums haben. Die Untersuchung zeigt, dass virtuelle Sitzungen die Betriebsratsarbeit flexibilisieren und an veränderte betriebliche Strukturen anpassen können, zugleich jedoch Risiken für eine unbeeinflusste Entscheidungsfindung begründen. Insbesondere die Zuweisung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit an den Arbeitgeber eröffnet Möglichkeiten mittelbarer Einflussnahme und berührt zentrale Strukturprinzipien des Betriebsverfassungsrechts. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass virtuelle Betriebsratssitzungen grundsätzlich beibehalten und weiterentwickelt werden sollten, während die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit dem Betriebsrat selbst zuzuweisen ist.